Legionellen


Was sind Legionellen?

Legionnellen sind bewegliche Stäbchenbakterien. Sie kommen vor allem im Süßwasser vor und wegen ihrer natürlichen Verbreitung in geringer Anzahl  im Grundwasser. Treten sie in verstärkter Konzentration auf, können Sie zur gefährlichen Legionärskrankheit führen. Dabei ist der Hauptinfektionsweg das Einatmen erregerhaltiger Dämpfe, sogenannte  Aerosole, wie sie zum Beispiel beim Duschen entstehen. Jährlich erkranken schätzungsweise bis zu 15.000 Menschen an der gefährlichen Krankheit. Bei etwa 1.000 verläuft die Krankheit tödlich.

 

Wie verhalten sich Legionellen im Trinkwasser?

Im kalten Grundwasser sind nur wenige Legionellen vorhanden. Bei Temperaturen unter 20°C vermehren sie sich nur sehr langsam. Jedoch bei einer Temperatur von über 20 °C steigt die Vermehrungsrate stetig an. Zwischen 30 und 45°C ist sie optimal. Die Vermehrung stagniert bei Temperaturen über 50°C und ab 55°C kommt es langsam zum Absterben.  Mit einer thermischen Desinfektion kann man bei infizierten Wasserleitungen die Legionellen gezielt abtöten. Dabei  wird die Trinkwasserleitung mit 70°C heißem Wasser und einer Einwirkzeit von 3 Minuten gespült.

 

Wann besteht eine Untersuchungspflicht auf Legionellen?

Nach der Trinkwasserverordung hat der Unternehmer und der sonstige Inhaber (kurz UsI), der eine mobile oder ortsfeste Trinkwasser-Installation (bisher Hausinstallation genannt) betreibt,  diese auf Legionella spec. zu untersuchen, wenn

  • sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet (Trinkwasserspeicher mit mehr als 400l)
  • und mit mehr als 3 l Inhalt in den Rohrleitungen (Gemessen vom Speicher bis zur weit entferntesten Zapfstelle)
  • und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlwanne) darin vorhanden sind
  • und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird

Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV erfolgen und zwar ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt. Es gelten die zeitlichen Vorgaben gemäß Anlage 4 TrinkwV:

  • Anlagen (öffentliche Tätigkeit): mindestens jährlich
  • Anlagen (gewerbliche Tätigkeit): mindestens alle 3 Jahre, Erstuntersuchung spätestens bis 31.12.2013

Wer muss sich um die Prüfung kümmern?

  • Der Inhaber der Trinkwasserinstallation (z.B. Vermieter, Firmeninhaber, etc.) muss die Prüfung ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt vornehmen.
  • Mieter haben das Recht auf qualitativ gutes, sauberes und legionellenfreies Wasser. Deshalb können sie vom Vermieter das Prüfergebnis der Trinkwasseruntersuchung einfordern.
  • Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie möglicherweise eine Stilllegung der Wasserversorgungsanlage. Im Falle einer Erkrankung droht dem Betreiber der Wasseranlage sogar eine Klage auf Schmerzensgeld.

Wer darf die Wasserproben entnehmen?

Nur akkreditierte Stellen dürfen Wasserproben für die Legionellenprüfung nach den Vorgaben der DIN EN ISO 19458:2006-12 entnehmen.

Unsere Leistung für Sie

Nachdem Sie einen Termin mit uns vereinbart haben, führen wir eine Begehung Ihres Objektes durch. Wir kontrollieren die Temperatur des Trinkwasserspeichers Ihrer Heizungsanlage und prüfen, ob Ihre Zirkulationsleitung die erforderliche Temperatur aufweist. Außerdem, legen wir die Plätze für die Montage der Probeentnahmeventile fest, sowie Anzahl und Ort der Probeentnahmestellen.

 

Die Trinkwasserverordnung fordert Untersuchungen an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen. Die technische Regel (DVGW Arbeitsblatt W551) sieht folgende Entnahmestellen für die orientierende Untersuchung vor:

  • Eine Wasserprobe am Austritt des Trinkwassererwärmers
  • Eine Wasserprobe am Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)
  • Eine Wasserprobe am Ende eines jeden Steigstrangs

Wir erstellen  Ihnen  ein Angebot über die Montage der speziellen Probeentnahmeventile und der eigentlichen Legionellenprüfung.  Erteilen Sie uns den Auftrag, werden unsere Monteure die Montage der Ventile vornehmen. Eine Woche danach führen wir die Probeentnahme durch. Das Ergebnis der Legionelleprüfung erhalten Sie 8-10 Tage später.

 

Bei negativem Befund informieren wir Sie über das Ergebnis und  Sie erhalten von uns den Prüfbericht mit den Laborergebnissen.  Wir nehmen Sie außerdem in unsere Kartei auf und melden uns nach Ablauf der 3 jährigen Frist vor der nächsten Messung.

 

Bei positivem Befund, also wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE überschritten ist, informieren wir Sie und das Gesundheitsamt umgehend. Gerne erstellen wir für Sie  eine Gefährdungsanalyse mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Legionellen, setzen diese  um und führen anschließend die nötige Nachuntersuchung  durch. Hierbei arbeiten wir eng mit dem Gesundheitsamt zusammen. 

 

       Das zeichnet uns aus

 

Andreas Milotzki

  • SHK-Fachkundiger
    „Hygiene und Schutz des Trinkwassers“
  • Trinkwasser-Hygieneschulung nach VDI 6023, Kategorie A

Diese Ausbildung berechtigt zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse bei einer Legionellenkontamination

 

Zertifikat 1 zertifikat 2

Petra Milotzki

  • SHK-Fachkundige
    „Hygiene und Schutz des Trinkwassers“
  • Akkreditierte Trinkwasser Probeentnehmerin
Zertifikat 1 Zertifikat 2